Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Umsetzung und Beratung von Internetprojekten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, einschließlich aller Geschäfte, die der Gesellschaft dienen, Verlag, Herausgabe und Vertrieb von Online-Publikationen, der Betrieb von Online-Diensten, die Herstellung und der Vertrieb von Software sowie alle damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte, die der Gesellschaft nützlich sind, sowie der Beherbergungsbetrieb.