Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern, insbesondere Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesell-schaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, Zweigniederlassun-gen errichten, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Tätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.