Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, die Übernahme, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Führung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland in verschiedenen Rechtsformen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die im Bereich des Betriebs von Biogasanlagen inklusive der Erzeugung von Gas, Elektrizität und Wärme tätig sind, die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, insbesondere an verbundene Unternehmen, die Leitung von Tochtergesellschaften, soweit für diese Tätigkeiten keine besondere (behördliche) Erlaubnis erforderlich ist.