Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Entwicklung, Verwaltung und Verkauf ausschließlich eigener Immobilien und die Beteiligung und der Kauf an Gesellschaften aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.