Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Investition in Startups, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien sowie die Immobilienentwicklung, die Organisation von Business-Veranstaltungen jeder Art, insbesondere von Kongressen, Tagungen und sonstigen Events.