Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Datenverarbeitung, das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle sowie die betriebswirtschaftliche Beratung im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sowie damit einhergehende Beratungsleistungen im Sinne des § 5 RDG, soweit dies keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf.