Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von Immobilien und Grundbesitz im eigenen Namen und eigener Rechnung, Verwaltung, Nutzung und Betreuung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigenem sowie auf fremdem Grundbesitz.