Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Kaufverträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume einschließlich solcher Geschäfte, die der Erlaubnis gem. § 34c GewO bedürfen, die Entwicklung und der Vertrieb von Immobilienprojekten, die Erbringung von in diesem Zusammenhang notwendigen Dienstleistungen und verwandte Geschäfte.