Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie in derartigen Beteiligungsgesellschaften die Geschäftsführung zu übernehmen und auszuüben sowie alle damit im Zusammenhang bestehenden Geschäfte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.