Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens; die Beteiligung im eigenen Namen, auf eigenen Rechnung und nicht für Dritte an anderen Unternehmen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, deren Vertretung und Geschäftsführung; die Unternehmensberatung; verwandte Geschäfte und solche, die den vorgenannten Geschäften dienlich sind.