Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie die Beratung bei Firmen- und Konzeptgründungen mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Ferner die Durchführung folgender Bau- bzw. Baudienstleistungen:
Maurerarbeiten und Betonbau; Planung von Bauvorhaben; Bauorganisation und Bauüberwachung; Vermittlung von Bauaufträgen; Boden-, Estrich-, Fliesen- , Platten- , Mosaik- und Parkettleger, Bautentrocknungsgewerbe; Fuger (im Hochbau); Holz- und Bautenschutzgewerbe; Eisenflechter; Betonbohrer und -schneider; Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten); Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale); Abrissarbeiten; Trockenbau und Tätigkeiten als Bau-Helfer.