Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung, Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Beratung von solchen Unternehmen und Dritten, ausgenommen erlaubnis- und/oder zulassungspflichtige Geschäfte einschließlich Rechts- und Steuerberatungsleistungen