Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Das Pachten von Grundstücken, die Anmietung von Wohnungen und Gebäuden und deren Weitervermietung auch in Formen sonstigen Wohnens auf Zeit, der Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie deren Bewirtschaftung.