Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken, deren Beplanung, Entwicklung und Aufteilung/Parzellierung sowie anschließender Weiterveräußerung/Verkauf für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Zwecke. Der Ankauf und Verkauf von Immobilien sowie die Sanierung und Weiterveräußerung von Immobilien, die Bestandshaltung von Immobilien und Vermietung im gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Bereich sowie die Projektentwicklung von Grundstücken, Wohn-, Ferien- und Geschäftsimmobilien. Der vorgenannte Gegenstand betrifft ausdrücklich nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft führt also keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz aus.