Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; Handel und Logistik, sowie Beratungsleistungen im Bereich Handel und Logistik; Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten