Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Beherbergungs-, Catering- und Gaststättenbetrieb mit Urproduktion, der Einzel- und Online-Handel sowie der Markt- und Veranstaltungsbetrieb mit Waren und Dienstleistungen, die in touristischen und kulturellen Veranstaltungen zum Verkauf oder zur Darbietung gelangen, die Vermietung von Gewerberäumen, von Marktstandflächen und Freizeitanlagen, die Durchführung und Vermittlung von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen, der Betrieb einer Künstleragentur sowie die Unternehmensberatung.