Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Versorgung privater wie gewerblicher Kunden mit Elektrizität und Gas, der Handel mit Energie, das Betreiben von Messstellen, Energie- und Wärmeerzeugungsanlagen sowie die Beratung Dritter und die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen.