Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Errichtung und Sanierung von Bauwerken in eigener Trägerschaft sowie die Betreuung derartiger Bauleistungen für Dritte; Erschließung von Grundbesitz für die Bebauung; Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und Gebäuden, insbesondere deren Vermietung, Verpachtung und Überlassung in sonstigen Rechtsformen; Verwaltung sonstigen eigenen und fremden Vermögens; die Vermittlung und der Nachweis von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume von Grundbesitz; die Vermittlung und der Nachweis von Darlehensverträgen, insbesondere Immobiliardarlehen, Finanzanlagenvermittlung und Vermittlung sonstiger Finanzdienstleistungen; die Vermittlung von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen und Versicherungsberatung; sowie die Übernahme der Haftung und der Geschäftsführung sowie die Gesellschafterstellung bei Gesellschaften mit den vorgenannten Gesellschaftszwecken, insbesondere auch als Komplementärin von Kommanditgesellschaften, die die Anschaffung und Verwaltung von Immobilien und lmmobilienprojekten zum Vermögensaufbau betreiben.