Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Ausführung von Bauvorhaben jedweder Art sowie aller übrigen Bauaufgaben und Gewerke, deren Ausführung aber ohne eigene handwerkliche Leistung an Subunternehmer vergeben wird, auf der Grundlage von Werkverträgen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, unter ausschließlicher Verwendung eigener Vermögenswerte ohne Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte.