Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: a) Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Gesprächsrunden, Ausstellungen und Publikationen. b) Unterstützung von Projekten von KünstlerInnen, die einen bedeutenden Beitrag im kulturellen Diskurs der zeitgenössischen Kunst leisten. Dabei kann die Gesellschaft Beiträge zur Ideenentwicklung, Recherche und Produktion des Projekts leisten. c) Insbesondere gehört zum Zweck der Gesellschaft die Vergabe von Stipendien an Künstler, die jenen bedeutenden Beitrag im kulturellen Diskurs der zeitgenössischen Kunst leisten, um diesen die Realisierung und die öffentliche Präsentation ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Die Richtlinien der Vergabe solcher Stipendien sind der Allgemeinheit in angemessener Form bekannt zu geben. Die Gesellschaft darf zur Verfolgung ihrer Zwecke auch Immobilien und Beteiligungen erwerben, halten und veräußern.