Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben des Taxigewerbes. Umfasst ist das innerstaatliche oder grenzüberschreitende Befördern von Personen und Gegenständen mit Taxen, Mietwagen und der Paketdienst. Gegenstand ist der Vertrieb von Elektroartikeln, Lebensmitteln und medizinischen und hygienischen Artikeln, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, Kleintransporte bis 3,5 Tonnen und Kurierdienst.