Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, Erbringung von WEB-Design-Dienstleistungen und -Beratungen, der Erwerb, die An- und Vermietung, Veräußerung, Vermittlung und Handel von Waren verschiedener Art, insbesondere von Fahrzeugen, Bedarfsermittlung und Generalübernahme und Auftragsvergabe von handwerklichen Leistungen an Subunternehmer, Erbringung von Transportdienstleistungen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.