Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbereitung und Analyse von Wertpapier- und Kapitalmarktdaten, Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Vermietung von eigenen Kfz-/Campingmobilen sowie sonstige nicht genehmigungspflichtige Dienstleistungen.