Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Schuhen, Schuhprodukten und Lederprodukten sowie entsprechenden Accessoires. Handel mit Maschinen zur Schuhproduktion und Lederverarbeitung. Handel mit Rohstoffen, insbesondere zur Schuhproduktion und Lederverarbeitung. Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Maschinen, insbesondere Baumaschinen. Erwerb, Errichtung, Betrieb, Verwaltung und Vermietung sowie Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstückgleichen Rechten sowie Erbringung von Bauleistungen. Die Gesellschaft nimmt keine Handlungen und Rechtsgeschäfte vor, für die eine Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist.