Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Gründen von Unternehmen, das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ausschließlich im eigenen Namen und nicht für Dritte, die Forschung und Entwicklung von Softwareprodukten, das Erbringen von Beratungsleistungen. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen, werden nicht ausgeübt.