Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musikverlages und eines Plattenlabels, d. h. die Erlangung von Eigentum an Rechten an Musikaufnahmen und deren Förderung und Verwertung, die Lizensierung und der Vertrieb von Musikaufnahmen an digitale Dienstleister, die Organisation von Musikveranstaltungen (Clubnächte, Festivals etc.) sowie die Bereitstellung von Verwaltungs-, Beratungs- und Managementdienstleistungen für Künstler und andere Unternehmen ähnlicher Art.