Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An-/Verkauf sowie Entwicklung von Grundstücken und Immobilien jeder Art, Beteiligung an Gesellschaften jeder Art in eigenem Namen und für eigene Rechnung - nicht als Dienstleistung für Dritte -, Vermietung und Verwaltung von GrundStücken und Immobilien, Projektsteuerung für Neubauten und sonstigen Bauleistung