Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, Vermietung und Verpachtung aller Art sowie alle Geschäfte nach § 34 c GewO, der Betrieb einer Werbe- und Konzeptionsagentur und der Verkauf von Möbeln, Pflanzen aller Art und Deko-Artikeln.