Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigener Vermögenswerte und Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, Erbringung von Leistungen aller Art für diese Beteiligungsgesellschaften und Dritte, z.B. Verwaltungsleistungen, Managementleistungen, Vermietung und Unternehmensberatung.