Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Vermehrung der eigenen Vermögenswerte, Erwerb, Halten, Bau, Kauf von bebauten und unbebauten Liegenschaften, Renovierung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Liegenschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, deren Vermarktung, Vermietung und Vemögensverwaltung mit Ausnahme von Geschäften nach § 34 C Gewerbeverordnung sowie der Handel und die Beteiligung und die Veräußerung und das Halten von und an Kapitalgesellschaften.