Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Lebensmittel- und Getränkedienstleistungen (Produktion, Co-Packing und Vertrieb) sowie der Handel mit Lebensmittel- und Getränkeprodukten. Dazu gehören die Kundenverwaltung und -gewinnung, Lieferantenverwaltung und -gewinnung, Vertragsabwicklung, Buchhaltung und Zahlungsverkehr sowie die Personalverwaltung.