Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Planung, Organisation und Durchführung von Projektvorhaben unter Einbeziehung von Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zu drängenden weltwirtschaftlichen Problemen im G20/T20-Kontext. Einbeziehung von jungen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft in die Projekte.
b) Dialoge mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Wirtschaft auf Landes-, Bundes-, EU-Ebene sowie weltweit in Angelegenheiten übergreifender wirtschaftlicher Problemstellungen mit sozialer, ökologischer und politischer Relevanz und Veröffentlichung von Meinungsstandpunkten und Aufzeigen von Lösungsansätzen.
c) Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu Themen, die im Kontext der G20/T20-Prozesse relevant sind für Wissenschaft und Öffentlichkeit sowie zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse der Veranstaltungen; begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den vorstehend genannten Veranstaltungen.