Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Tochtergesellschaften sowie Erwerb und Verkauf von Beteiligungen - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie-, Handelsunternehmungen und Handwerksunternehmungen, im In- und Ausland einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Geschäftsbetrieben sowie deren strategische Steuerung und Führung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind; ferner zur Planung und Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertriebsaktivitäten und zum Handel mit Waren und Wirtschaftsgütern sowie Durchführen der Prozesse für erforderliche Zulassungen und Zertifizierungen von Produkten der Beteiligungsgesellschaften, die für diese Zwecke benötigt werden. Die Gesellschaft verwaltet das eigene Vermögen sowie sämtliche Schutzrechte. Sie ist zudem befasst mit der Erbringung von Management- und Entwicklungsleistungen, administrative und kaufmännische Dienstleistungen, Internationalisierung von Produkten und Dienstleistungen, Fachkräfteberatung und -vermittlung Fuhrparkmanagement, Maschinenparkmanagement.