Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, mit Ausnahme von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Immobiliendarlehen (§34c Abs. 1 GewO, Nr. 2); Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträge als freier Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler) (§ 34d Abs. 1 GewO); Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 GewO, Nr. 1); Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanalagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 GewO, Nr. 2); Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), Anlageberatung im Sinne des §1 Abs. 1a Nr. 1a KWG und die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen (Finanzanlagenvermittler) (§ 34f Abs. 1 S. 1 GewO, Nr. 3); Vermittlung von physischen Edelmetallen