Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
An- und Verkauf von Lebensmitteln, insbesondere Fleisch, Getränke; An- und Verkauf von Uhren, Schmuck, Edelsteinen und Edelmetallen, technischer An- und Verkauf von Elektronik aller Art, Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art; An- und Verkauf von sowie die Vermietung und Verpachtung von (eigenen und fremd vermieteten) Grundstücken.