Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die projektbasierte Unternehmensberatung von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen (insbesondere Analyse- und Recherchetätigkeiten), soweit keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen erforderlich sind, die Organisation, Planung und Durchführung von Pitch-Events und anderen Veranstaltungen, die Führung von anderen Unternehmen und die Gründung von Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.