Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Durchführung von kulturellen Musik-, Tanz- und Konzertveranstaltungen, Betrieb von Gaststätten, Caterings- und sonstige dazugehörige Dienstleistungen, Beratungsdienstleistungen jeglicher Art, Großhandel von Tee und Teezusatzprodukten, Lebensmittel und Lebensmittelzusatzprodukte jeglicher Art für Einzel- und Großhandel, Vermietung von Gastronomiegütern, KFZ Vermietung und sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.