Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, einschließlich der Vermittlung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Gebraucht- und Neubauimmobilien oder von Immobilien, bei denen bestehende Immobilienobjekte saniert werden. Die Tätigkeit umfasst auch den Nachweis und die Vermittlung von Immobilienverträgen sowie den Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden oder diesen Zweck fördernden Geschäfte i.S.v. § 34c Abs. 1 GewO.