Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forschung zu Fragen der Digitalisierung, insbesondere mit dem Ziel geistiges Eigentum zu generieren; die Unternehmensberatung zu digitalen Themen, insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit, der digitalen Kommunikation und Infrastruktur, der Entwicklung von digitalen Konzepten und Strategien; die Entwicklung und Vermarktung von Hardware und Software; die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; einschließlich der Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften.