Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, die Beteiligung an gastronomischen Einrichtungen, die Durchführung von Catering und Veranstaltungsorganisationen, Mitarbeiterschulungen, die Beratung von gastronomischen Betrieben, der Kauf und die Veräußerung von gastronomischen Einheiten.