Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (keine Treuhandtätigkeit), hauptsächlich durch den Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß KWG gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft.