Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung von Privatpersonen, Unternehmern und Unternehmen bei Bankgeschäften aller Art sowie in finanziellen Angelegenheiten im weitesten Sinne. Die Gesellschaft wird keine Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG und keine Geschäfte im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) betreiben sowie keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG erbringen. Die Gesellschaft erbringt keine Vorbehaltsaufgaben gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) und keine Rechtsdienstleistungen gem. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).