Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens im In- und Ausland. Daneben Wohnungsbauten betreuen und Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.