Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundenen Unternehmen und nicht verbundenen Unternehmen, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit strategischen Schwerpunkten (z.B. Bestimmung, Ausrichtung, Strukturierung der Geschäftspolitik) sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur operativen Umsetzung (z.B. Ausarbeitung von Entscheidungshilfen bei Investitionen und Finanzierungsfragen); erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.