Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Wohnungs-/Teileigentum sowie die Übernahme von Komplementärstellungen in Kommanditgesellschaften entsprechenden Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft erbringt ferner Leistungen nach § 34c GewO.