Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Betrieb von Internetplattformen rund um das Thema Vorsorge, einschließlich der Registrierung von Vorsorgeurkunden jeglicher Art im Zentralen Vorsorgeregister für Dritte sowie die Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen aller Art und der Nachweis von Abschlussmöglichkeiten von Verträgen über Versicherungsdienstleistungen aller Art einschließlich solcher Geschäfte i.S.v. § 34 d GewO einschließlich der Entwicklung und des Aufbaus neuer Vertriebswege hierfür. Nicht umfasst sind sämtliche genehmigungspflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere gemäß § 32 KWG, oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).