Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Betreuung, die Beteiligung an und die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die Beratung von Dritten hinsichtlich immobilienrelevanten Themen wie Asset Management, Strukturierung von Immobilienportfolien, Standortansiedlungen und Expansionsstrategien und
Vermittlung des Abschlusses oder des Nachweises zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume (§ 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung).
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig
oder nützlich sind. Tätigkeiten, die gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a, 3b oder 4 Gewerbeordnung oder nach einer anderen Vorschrift einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, gehören nicht zum Geschäftsgegenstand der Gesellschaft.