Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eingehen und Halten von Beteiligungen an und Investitionen in technologieorientierte Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG; sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen und Investitionen der Gesellschaft.