Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben der Architektinnen und Architekten sowie der lnnenarchitektinnen und -architekten im Sinne von §§ 1 und 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG), insbesondere die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau sowie das Erbringen von Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sonstige Aufgaben werden nicht wahrgenommen.