Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen für (potenzielle) Stiftende und für Stiftungen, insbesondere hinsichtlich der Gründung von Stiftungen und der Verwaltung von Stiftungen (einschließlich treuhänderischer Verwaltung für diese), die Förderung des Stiftungswesens und einer lebendigen Zivilgesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Dabei erbringt das Unternehmen keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen.